Seite 2  Die klassische Spiegel-Affäre        
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AAR EDITION: Dann kam bei uns natürlich die Frage auf: welches Interesse kann ein Nachrichtenmagazin haben, einen klassischen Komponisten öffentlich als einen Betrüger hinzustellen, und uns fiel nur die Antwort ein, daß der SPIEGEL diese verunglimpfende Lüge möglicherweise nur deshalb abgedruckt hat, weil die dortigen Verantwortlichen den Präsidenten des Deutschen Musikrates, Herrn Prof. Dr. Müller-Heuser, in dessen unwürdigem Tun in Sicherheit wiegen wollten, um so ihre weiteren Recherchen erfolgreicher durchführen zu können  und   herauszufinden,   wie  dieser  
     
 

Mann und sein Amt dazu kommen, eine solche öffentliche Verleumdungskampag-ne gegen den unzweifelhaft erfolgreich-sten     Klassischen     Komponisten     und

 
„Der Ausgang rechtfertigt das Vollbrachte.“
                     Ovid
 
  Musikwissenschaftler   unserer   Zeit    zu betreiben.                    
                       
 

CLASSIC-LIFE: Aber nach so langer Zeit muß sich doch der Eindruck aufdrängen, daß der SPIEGEL offensichtlich gar kein Interesse hat, die Sache aufzuklären, sondern  so  Brisantes

     
 

offensichtlich entgegen seinen sonstigen imageträchtigen Behauptungen eher geradewegs „unter den Teppich kehren“ will.

 
„Der Ausgang gibt den Taten
ihre Titel.“
                     Goethe
 
  Sie werden sich  wohl  eher  mit  dem  Ge-                  
 

danken anfreunden müssen, daß das Nachrichtenmagazin ganz offen-sichtlich sogar wohl eher ein aktives Interesse hat, diese Verleumdungs- kampagne des Deutschen Musikrates bzw. ihres Präsidenten Herrn Prof. Dr. Müller-Heuser  gegen  den  Ihnen  als

     
 

Verlag vertretenen Klassischen Kompo-nisten und Musikwissenschaftler Peter Hübner aktiv zu unterstützen.
Dies beweist ja gerade auch noch die wei-

 
„Augenschein
ist aller Welt Zeugnis.“
                       Sprichwörtlich
 
 
tere Verbreitung ihres SPIEGEL-Artikels mit den zitierten verleumderischen Lügen über andere Medien.
                   
         
 

Der Verlag Aar Edition schreibt in seinen Veröffentlichungen, daß der Klassische Komponist und Musikwissenschaftler an der Musikhoch-schule Köln wohl offiziell immatrikuliert, dabei aber von allem Unterricht befreit gewesen war.

     
 

Warum schreiben Sie das überhaupt? Es ist doch relativ egal, ob ein Komponist an einer Hochschule war oder nicht. Gerade im Falle eines Klassischen Komponisten –

 
„Jeder Weg zum rechten Zwecke
ist auch recht in jeder Strecke.“
                         Goethe
 
  alle   uns   bekannten   großen   Klassiker                    
 

haben doch auch nicht an irgendeiner Musikhochschule studiert oder waren dort als Studenten eingetragen!

     
                                   
 

AAR EDITION: Das ist richtig. Aber der Klassische Komponist Peter Hübner greift die Musikhochschulen an, indem er erklärt,  sie seien  nicht  in  der  Lage,  die

 
„Wer mit Bedacht handelt,
erreicht, was er erstrebt.“
                     Arabisches Sprichwort
 
  musikalische Begabung zu beurteilen.                    
 

Dann würden die Musikhochschulen natürlich gerne behaupten können, daß Herr Hübner das ja gar nicht beurteilen kann, da er selbst ja nie auf einer solchen Hochschule war.

     
                                   
 

CLASSIC-LIFE: Das ist einsichtig. Wenn Herr Hübner mit seinem Urteil Recht hat, dann würden ja ziemliche Umwälzungen auf die Musikhochschulen zukommen – mit vielem Ausrangieren politischer Musikämter  verbunden; dann  darf  Herr

 
„Die Erscheinung
von bedeutenden Menschen
in irgendeinem Kreise
kann niemals ohne Folge bleiben.“
                         Goethe
 
 
Hübner also niemals auf einer Musik- hochschule gewesen sein.
                   
                                   
 

AAR EDITION: Oder er muß wenigstens nur ganz kurz und auch nur zur Probe da gewesen und dann auch noch idealerweise wegen musikalischer Unfähigkeit weg-geschickt worden sein.

 
„Wen die Götter lieben,
den führen sie zur Stelle,
wo man seiner bedarf.“
                         Goethe
 
     
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                             
           
           
  Veröffentlichung mit freundlicher Genhemigung von AAR EDITION
© AAR EDITION INTERNATIONAL 2001
     
           
           
           

 

 

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