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TEIL IV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DAS
LEBENDIGE BEISPIEL DER MUSIKALISCHEN WAHRHEITSERKENNTNIS |
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Die
Ströme der musikalischen Erkenntnisgewinnung |
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Dabei
geht der Musikschöpfer selbst viele zusammenströmen- de Erkenntniswege
vor (hierzu dient die Polyphonie), kommt von diesen Motivwegen
auf immer konzentriertere Sequenz- wege und gelangt schließlich
in den großen Strom der musika- lischen Erkenntnisgewinnung, welcher
von den Sequenz- räumen in den unendlichen Raum der Harmonie fließt. Dabei läßt der Musikschaffende seinem Hörer die vollständi- ge Freiheit der Wahl; er schafft ihm in seinem Werk jedoch so viele Wegmuster der musikalischen Erkenntnisgewinnung, daß der Hörer seinen ganz persönlichen musikalischen Erkenntnisweg mit dem Gefühl eigenen freien Wählens bestimmen kann und sich nicht gegängelt fühlt. |
Freiheit
der Wegwahl beim Hörer |
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Es
ist ein feststehender Grundsatz: daß der Musikschaffende auf vielfältige Weise in seinem Werk absichert, daß sein Hörer mit freiem Schritt das große Ziel: die Essenz der Musik: die Harmonie und damit das schöpferische Feld seiner Selbsterkenntnis erreicht. |
Der
Hörer erreicht mit freiem Schritt das große Ziel |
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Es
ist ein feststehender Grundsatz: daß der Musikschaffende seinen Hörer im unendlichen Kräftefeld der Harmonie fest verankert und ihm somit eine längerwährende Erfahrung seiner reinen Selbsterkenntnis vermittelt. |
Längerwährende
Erfahrung der reinen Selbsterkenntnis beim Hörer |
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Es
ist ein feststehender Grundsatz: daß jeder wirklich Musikschaffende sich sehr wohl darüber im klaren ist, daß er selbst in seinem Werk für seinen Hörer den Weg der musikalischen Erkenntnis vorgehen muß und daß er sich hierin auch nicht durch irgendeine verbreitete "Fachmeinung" über Musik, durch den Geschmack der Masse, durch persönliche materielle Erwägungen, durch Anfechtungen von Kritikern oder durch irgendwelche Scheinautoritäten in der Musikbranche irremachen oder gar einschränken läßt. |
Die Verantwortung des Tonkünstlers | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der
wahre Musikschaffende ist unmittelbar und ausschließlich seinem
nach reiner Erkenntnis strebenden Hörer verpflichtet. Seine ganze Aufmerksamkeit konzentriert sich nur darauf, den Hörer zu höherer und schließlich zu höchster musikalischer Einsicht zu führen. |
Die
natürliche Pflicht des Musikschöpfers |
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Es
ist ein feststehender Grundsatz: daß der Musikschaffende den Hörer aus dessen begrenzter Welt der tönenden Musikerfahrung zu sich hin zieht in die Sphäre der Harmonie - in die Welt der reinen Selbsterkennt- nis. |
Die
tönende Musikerfahrung auf dem Wege zur reinen Selbsterkenntnis |
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Insofern
ist es ein feststehender Grundsatz: daß der Hörer den musikalischen Weg zum Tonschöpfer be-schreitet und in dieser Weise systematisch vom Musik- hörenden zum Musikschaffenden ausgebildet wird. |
Der
Tonkünstler bildet den Musikhörer zum Musikschaffenden aus |
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Veröffentlichung
mit freundlicher Genhemigung von AAR
EDITION © AAR EDITION INTERNATIONAL 2001 |
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![]() UNTER DER SCHIRMHERRSCHAFT DER DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
deutsche
forschungsakademie wissenschaftliche seelsorge kooperation mit peter hübner micro music laboratories |
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Geleitwort
der Deutschen Kulturstiftung |
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MUSIKTHEORIE 2 |
DEUTSCHE FORSCHUNGSAKADEMIE WISSENSCHAFTLICHE SEELSORGE | ||||||
Studium
der wissenschaftlichen Anwendung der Harmoniegesetze des Schöpfers
in der Seelsorge
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eine
nützliche verbindung
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